Jugendschutz

GESETZLICHE REGELUNGEN

SCHNELLE INFOS FÜR DICH: Wo ist die Grenze?

Ab 16 Jahren KAUF UND KONSUM VON BIER, WEIN ODER SEKT
Ab 18 Jahren KAUF UND KONSUM VON SPIRITUOSEN
Bis 21 JAHRE UND IN DER PROBEZEIT GILT: KEIN ALKOHOL HINTER’M STEUER.
AUCH AUF DEM FAHRRAD GIBT ES EINE PROMILLEGRENZE.  

NULL PROMILLE im Straßenverkehr
Alkoholeinfluss vervielfacht das Risiko eines Unfalls. Wer am Straßenverkehr teilnimmt – ob auf dem Fahrrad oder mit dem Auto – sollte immer nüchtern sein.

Unsere Jugendschutzbeauftragte:
Bei Fragen oder Unklarheiten wende dich vertrauenvoll an:

Julia Böttger (Onlinemedien)
julia@arthor.eu